Häufig gestellte Fragen zum Laserschutzseminar

Bin ich nach dem Kurs Laserschutzbeauftragter?

Gemäß § 5 OStrV benötigt ein Laserschutzbeauftragter den Nachweis einer Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang. Das hier angebotene Laserschutzseminar ist ein solcher Lehrgang, bei dem die notwendigen Inhalte für einen Laserschutzbeauftragten vermittelt werden.
Dazu gehören u.a. die Aufgaben aus §§ 3ff. OStrV und die Anforderungen, sowie Prüfungsinhalte aus den Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS).

 

Oder kurz gesagt: Ja, wenn Sie die theoretische Prüfung am Ende des Laserschutzseminars bestehen, dann können Sie offiziell als Laserschutzbeauftragter bestellt werden oder diese Tätigkeit übernehmen. Als Nachweis bekommen Sie von uns eine Urkunde und eine Bescheinigung in Scheckkartenformat.

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