Häufig gestellte Fragen zum Laserschutzseminar
Gibt es eine theoretische Prüfung?
Gemäß OStrV (Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung) und TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung; Allgemeines, Punkt 5.2.3) werden folgende Anforderungen an eine Prüfung gestellt:
- Die Prüfung am Ende des Kurses in Form eines Multiple-Choice-Tests enthält mindestens 15 Fragen
- In der Regel gilt die Prüfung als bestanden, wenn mindestens 70% der Fragen richtig beantwortet wurden
- Werden weniger als die geforderten 70%, aber mindestens 50% der Fragen aus der schriftlichen Prüfung richtig beantwortet, wird durch eine erfolgreiche mündliche Prüfung das Lehrgangsziel erreicht
- Der Teilnehmer, der mit Erfolg an diesem Kurs teilgenommen hat, hat die Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV.
Demzufolge wird am Ende jedes Laserschutzseminars eine kurze theoretische Prüfung durchgeführt. Das Bestehen dieser theoretischen Prüfung ist Voraussetzung für den Erhalt der Teilnahmebestätigung in Form einer Urkunde und eines Nachweises in Visitenkartengröße.
Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, für deren Beantwortung Sie 20 Minuten Zeit bekommen.
Keine Angst, es wird nichts abgefragt, was nicht im Vorfeld besprochen wurde. Wenn Sie gut aufpassen, dann sollten Sie kein Problem haben, die theoretische Prüfung zu bestehen.
Siehe auch: Kann man durch die theoretische Prüfung fallen?
Viel Erfolg!
Wichtige Voraussetzung:
Der Teilnehmer am Laserschutzseminar muss die deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen. Dies ist für das Verständnis des Seminars und das spätere Wirken als Laserschutzbeauftragter zwingend erforderlich.