Laserschutzkurse für Kosmetik / Laser-Haarentfernung ab dem Jahr 2021
Im Bundesgesetzblatt wurde in der Ausgabe vom 05.12.2018 (Bonn, Jahrgang 2018, Teil I, Nr. 41) eine Anpassung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, kurz NiSV, veröffentlicht.
Diese Neufassung tritt mit einigen Ausnahmen, die erst 2021 greifen, zum 31.12.2020 in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf kosmetische Anwendungen von Lasern, Blitzlampen und einigen weiteren Geräten, die Strahlung für ihre Wirkung nutzen.
Ab dem 31.12.2020 dürfen Tattooentfernungen, Entfernungen von Permanent Make-up oder ähnliche ablative Anwendungen nur noch von Ärzten durchgeführt werden.
Kosmetische Laseranwendungen erfordern ab dem 31.12.2021 eine zusätzliche Ausbildung, die alle fünf Jahre aufgefrischt werden muss.
Den vollständigen Inhalt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie über diesen Link (externe Verlinkung).