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Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser 26.09.2024

26.09.2024
Beginn: 09:00 Uhr
Die Veranstaltung findet statt:

ONLINE

Sprache:de
Land:de
Gemäss:OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EUR zzgl. 19.00% MwSt
391,51 EUR inkl. 19.00% MwSt


Preis bei Anmeldung ab 19.09.2024:
415,31 EUR inkl. 19.00% MwSt
Online-Laserschutzseminar mit dem Schwerpunkt Showlaser über Videokonferenz (Zoom)


Laserschutzseminar zur Erlangung der Fachkenntnis gemäß den Anforderungen aus OStrV und TROS.

Dieses Online-Laserschutzseminar richtet sich insbesondere an Personen, die (Show-)Lasersysteme im Show- und Eventbereich einsetzen möchten. Neben den Vorgaben aus der OStrV und TROS liegt der Schwerpunkt auf den speziellen Anforderungen und dem richtigen Umgang mit Showlasern. Dabei werden Themen zur Laserinstallation / -aufstellung, Sicherheitsvorkehrungen und Safety Zonen, räumliche Voraussetzungen uvm. besprochen.
Die Dozenten von Online-Laserschutzseminaren mit Schwerpunkt Showlaser haben allesamt viel Erfahrung mit Showlaseranwendungen und den entsprechenden Besonderheiten. Die Teilnehmer dieses Online-Laserschutzseminars haben die Möglichkeit kompetente Antworten auf ihre Fragestellungen zu erhalten, um das Erlernte praktisch anwenden zu können.


Die Schulung ist gemäß der Anforderungen aus der OStrV in Verbindung mit Abs 5.2.2 f der TROS - Allgemeiner Teil (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) sowie der internationalen Norm IEC 60825-1 aufgebaut und gegliedert.
Auch für die Auffrischung der Kenntnisse geeignet (Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) 07/2018 in § 5.1 (2) Abs. 2: Alle 5 Jahre)

Ist ein Online-Laserschutzseminar zulässig?

Im DGUV Grundsatz 303-005 ist auf Seite 15 formuliert:

„Die Anforderungen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten in der OStrV und der TROS Laserstrahlung können nur durch eine Präsenzveranstaltung mit der Mindestdauer gemäß TROS Laserstrahlung vollständig erfüllt werden. Der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse der Laserschutzbeauftragten durch E-Learning alleine erfüllt diese Anforderungen nicht.“

Die Formulierung definiert ein reines E-Learning Laserschutzseminar als unzulässig. Allerdings ist die Definition nicht besonders klar, weshalb wir geprüft haben, wie die Formulierung zu verstehen ist, und welche Möglichkeiten es gibt, ggf. ein Online-Laserschutzseminar in klar definiertem und zulässigem Rahmen durchzuführen. In Abstimmung mit den Urhebern des DGUV Grundsatzes 303-005 konnten wir abgrenzen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt Laserschutzseminare auf digitalem Weg so abzuhalten, dass diese zulässig sind und den geltenden Anforderungen aus OStrV und TROS vollumfänglich entsprechen.

So können Sie bei uns an einem zulässigen Online-Laserschutzseminar teilnehmen:

  • Melden Sie sich rechtzeitig zum Seminar an (Plätze sind stark begrenzt!)
  • Wir werden das Seminar wie eine Präsenzveranstaltung über Video-Konferenz durchführen (Zoom) – Sie müssen also am Tag des Seminars die ganze Zeit während der Veranstaltung online mit dabei sein.
  • Sie benötigen eine Webcam, damit der Seminarleiter Sie sehen kann, sowie ein Headset/Mikrofon/Lautsprecher, damit Sie mit dem Seminarleiter und den anderen Teilnehmern kommunizieren können.
  • Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation bereit.
  • Während der abschließenden Prüfung muss die Kamera angeschaltet bleiben, der Seminarleiter wird die Prüfung so überwachen.
  • Es werden immer wieder Pausen eingelegt

Die Inhalte des Online-Seminars entsprechen denen einer Präsenzveranstaltung.

Weitere Details zu diesem Online-Event

Was wurde mit der Formulierung im DGUV Grundsatz 303-005 dann bezweckt?

Es gibt immer und überall schwarze Schafe und es gab wohl verschiedentlich Anbieter, die ihre „Online Laserschutzseminare“ durch reines Zusenden von Unterlagen (inklusive der Prüfungsbögen) und ohne tatsächliche Schulung und tatsächlich nachprüfbaren Lernerfolg abgearbeitet haben. Und genau solche Seminare sind gemäß des DGUV Grundsatzes 303-005 als „Online Laserschutzkurse“ eben NICHT zulässig – verständlicherweise.

Wir schulen fundiert und nachhaltig

Die Laserworld Academy führt bereits seit vielen Jahren erfolgreich Laserschutzseminare in verschiedenstem Kontext durch – uns war es immer ein Anliegen, dass alle Teilnehmer die Inhalte verstehen und auch das Gelernte sinnvoll anwenden können. Wir schulen verständlich und transparent und freuen uns immer über Nachfragen und Diskussionen im Rahmen der Laserschutz-Kurse.

Anerkannte Ausbildungsstelle

Neben unseren Seminaren rund um das Thema Lasersicherheit in Deutschland sind wir seit 2020 zusätzlich auch in der Schweiz eine von insgesamt nur zwei anerkannten Stellen für die Sachkundeausbildung für Veranstaltungen mit Laserstrahlung gemäß der schweizerischen V-NISSG. Sie profitieren direkt von unserer Erfahrung aus dieser sehr streng geregelten Ausbildungsstruktur.

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Anmeldung zu Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

Bitte füllen Sie für jeden Teilnehmer das Formular gesondert aus.



 
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26.09.2024 - Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser - Laserworld Academy, (391,51 EUR inkl. 19.00% MwSt)
 
BITTE BEACHTEN SIE:
Dieses Seminar behandelt NICHT die erforderlichen Inhalte für kosmetische Laseranwendungen, Tattooentfernung oder medizinische Laser. Durch die Neufassung der NiSV am 05.12.2018 sind für derartige Anwendungen neue Bestimmungen erlassen worden, die entweder eine Approbation als Arzt voraussetzen (Tattooentfernung), oder einen umfangreicheren Kurs erfordern. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Information zur Neuerung der NiSV - Stand 20190103
Bitte entnehmen Sie die Daten für das jeweilige Inkrafttreten der Regelungen ebenfalls dem Dokument.

 
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Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass wir die angegebenen Daten speichern und zweckbezogen verarbeiten (gem. Art. 5 (1) DSGVO). Ihre Daten werden verwendet, um die Teilnahmebescheinigung und die Bescheinigung im Kreditkartenformat auszufertigen, sowie um die Online-Gültigkeitsprüfung der Teilnahmebescheinigung bereitzustellen. Alle in obenstehendem Formular eingegebenen Daten werden erfasst und gespeichert. Die Speicherdauer (gemäß DSGVO Art. 5 (1) lit. e) richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, beträgt jedoch mindestens 5 Jahre. Gemäß der Anforderungen aus "Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung", Allgemeiner Teil, Art. 5.2.1 werden auch die Ergebnisse der Prüfung entsprechend gespeichert.



Unberührt von den besonderen Regelungen zu den Veranstaltungsangeboten sind Ihre Rechte nach der DSGVO, die nochmals gesondert in unserer Datenschutzerklärung angeführt sind.

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27.04.2024

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