Häufig gestellte Fragen zum Laserschutzseminar
Wann ist der Laserbetrieb "sicher"?
Ein Laser ist grundsätzlich dann "sicher", wenn er gemäß der geltenden Normen und Richtlinien betrieben wird. In Deutschland kommen hierbei neben der DIN EN 60825-1 auch weitere Normen wie die BGI 5007 sowie die OStrV zum Tragen - in Österreich und der Schweiz gelten im Grundstz die gleichen Inhalte, in der Ausführung und Handhabung aber leicht abweichende Regularien.
Die Berufsgenossenschaftliche Verordnung B2 fasst für Deutschland die relevanten Punkte zusammen und kommentiert einzelne Aspekte der übergeordneten Regelungen, was die BGV B2 zum besonders geeigneten Informationsmedium macht (auch, da kostenlos erhältlich).
Einige Kenngrößen für einen sicheren Laserbetrieb sind:
- Die Maximal Zulässigen Bestrahlungswerte (MZB) müssen in den Bereichen eingehalten werden, in denen sich Personen bewegen können
- In Deutschland ist für Showlaser der Klasse 3b und 4 eine Mindest-Strahlaustrittshöhe von 2,7m (international: 3m) einzuhalten (sofern sich Personen darunter oder in unmittelbarem Umfeld aufhalten können)
- Da anzunehmen ist dass einzelne, unbewegte Laserstrahlen im Publikumsbereich die MZB Werte grundsätzlich überschreiten, dürfen diese nicht zum Einsatz gebracht werden (bezieht sich ausschließlich auf den Publikumsbereich, Mindesthöhe beachten).
Natürlich sind zusätzliche Einflussgrößen sowie einige weitere relevante Faktoren zu beachten.
Diese sind Inhalt des Laserschutzseminars.