Häufig gestellte Fragen zum Laserschutzseminar

Was ist ein Laserschutzbeauftragter?

Ein Laserschutzbeauftragter ist diejenige Person, die beim Betrieb eines Lasersystems die Verantwortung für die Betriebssicherheit trägt.

Folgende Anforderungen sind in Deutschland geregelt:

 

Richtlinien Grundlage Berufsgenossenschaftliche Vorschrift B2 (BGV B2):

Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3B und 4 (nach EN 60825-1) bzw. 3b und 4 (nach DIN VDI 0837) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B2.

Laserschutzbeauftragte müssen eine ausreichende Fachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, die den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.

 

Auszug aus der BGV B2:

zu § 6 Abs. 2:
Zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten gehören insbesondere:

  • die Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen Vorgesetzten in Fragen des Laserschutzes bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen und die Festlegung der betrieblichen Schutzmaßnahmen,
  • die fachliche Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen,
  • die Mitwirkung bei der Unterweisung der Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen über Gefahren und Schutzmaßnahmen,
  • die Mitwirkung bei der Prüfung von Lasereinrichtungen gemäß § 39 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1),
  • die Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, insbesondere der ordnungsgemäßen Benutzung der Augenschutzmittel, Abgrenzung und Kennzeichnung der Laserbereiche,
  • die Information des Unternehmers und der verantwortlichen Vorgesetzten über Mängel und Störungen an Lasereinrichtungen,
  • die innerbetriebliche Mitteilung und Untersuchung von Unfällen durch Laserstrahlung unter Einschaltung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

 

Die in der BGV B2 geforderten fachlichen Inhalte werden im Rahmen der auf diesen Seiten angebotenen Laserschutzseminaren vermittelt und bescheinigt (siehe: Bescheinigungen, Urkunden, Nachweise)

 

>> Download verschiedener Laserschutz-Unterlagen, u.A. der BGV B2

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