Häufig gestellte Fragen zum Laserschutzseminar

Ich habe eine Ausbildung zum kosmetischen Einsatz von Lasern gemäß NiSV absolviert. Muss ich dennoch einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten besuchen?

Ob Sie trotzdem einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten besuchen müssen, obwohl Sie die Ausbildung nach NiSV absolviert haben, liegt daran, ob die Inhalte der OStrV und TROS gemäß der Anforderungen aus der TROS Allgemeiner Teil sowie dem DGUV Grundsatz 303-005 behandelt wurden und dies auch bescheinigt wurde (die Bescheinigung ist wichtig). 

OStrV §5 Abs 2: "Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. [..]"

Es kann also durchaus sein, dass Sie, obwohl Sie die Ausbildung gemäß der Anforderungen aus der NiSV absolviert haben, dennoch ein Laserschutzseminar besuchen müssen, um ordentlich als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass die Kenntnisse spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden, was bedeutet, dass Sie zumindest spätestens 5 Jahre nach Absolvierung der Ausbilung nach NiSV (sofern das Laserschutzseminar inkludiert war) wieder ein Seminar besuchen müssen (siehe dazu: TROS Allgemeiner Teil § 5.1 (2) Abs. 2).

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