Häufig gestellte Fragen zum Laserschutzseminar

Muss ich das Laserschutzseminar immer wieder auffrischen? Und wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand?

In den Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) steht seit Stand Juli 2018 in § 5.1 (2) Abs. 2:

 

"Die zeitlichen Abstände zwischen den Fortbildungsmaßnahmen hängen davon ab, inwieweit sich der Stand der Technik im Hinblick auf die eingesetzten Laserprodukte oder die Vorschriften weiterentwickelt haben. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet."

 

Das bedeutet: Spätestens nach 5 Jahren sollte wieder ein Laserschutzseminar besucht werden.

Unsere Laserschutzseminare sind auch als Auffrischungsseminare geeignet. Wir passen die Seminare immer wieder an die Änderungen der rechtlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen an, so dass Sie die neuesten Informationen für Ihre Arbeit als Laserschutzbeauftragter erhalten.

Hier finden Sie die Übersicht und können sich direkt anmelden: https://www.laserschutzseminar.de

 

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