Ich habe eine Ausbildung zum kosmetischen Einsatz von Lasern gemäß NiSV absolviert. Muss ich dennoch einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten besuchen?

Ob Sie trotzdem einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten besuchen müssen, obwohl Sie die Ausbildung nach NiSV absolviert haben, liegt daran, ob die Inhalte der OStrV und TROS gemäß der Anforderungen aus der TROS Allgemeiner Teil sowie dem DGUV Grundsatz 303-005 behandelt wurden und dies auch bescheinigt wurde (die Bescheinigung ist wichtig). 

OStrV §5 Abs 2: "Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. [..]"

Es kann also durchaus sein, dass Sie, obwohl Sie die Ausbildung gemäß der Anforderungen aus der NiSV absolviert haben, dennoch ein Laserschutzseminar besuchen müssen, um ordentlich als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass die Kenntnisse spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden, was bedeutet, dass Sie zumindest spätestens 5 Jahre nach Absolvierung der Ausbilung nach NiSV (sofern das Laserschutzseminar inkludiert war) wieder ein Seminar besuchen müssen (siehe dazu: TROS Allgemeiner Teil § 5.1 (2) Abs. 2).

Bieten Sie auch einen Onlinekurs zum Laserschutzbeauftragten an?

Ist ein Online-Laserschutzseminar zulässig?

Im DGUV Grundsatz 303-005 ist auf Seite 15 formuliert:

„Die Anforderungen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten in der OStrV und der TROS Laserstrahlung können nur durch eine Präsenzveranstaltung mit der Mindestdauer gemäß TROS Laserstrahlung vollständig erfüllt werden. Der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse der Laserschutzbeauftragten durch E-Learning alleine erfüllt diese Anforderungen nicht.“

Die Formulierung definiert ein reines E-Learning Laserschutzseminar als unzulässig. Allerdings ist die Definition nicht besonders klar, weshalb wir geprüft haben, wie die Formulierung zu verstehen ist, und welche Möglichkeiten es gibt, ggf. ein Online-Laserschutzseminar in klar definiertem und zulässigem Rahmen durchzuführen. In Abstimmung mit den Urhebern des DGUV Grundsatzes 303-005 konnten wir abgrenzen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt Laserschutzseminare auf digitalem Weg so abzuhalten, dass diese zulässig sind und den geltenden Anforderungen aus OStrV und TROS vollumfänglich entsprechen.

Alle derzeit angebotenen Online Laserschutzseminare:

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

30.04.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
349,00 EURzzgl. 19.00% MwSt
ausgebucht

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

06.05.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt
ausgebucht

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

16.05.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

22.05.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online Laser Safety Officer training according to OStrV (Germany)

04.06.2024
Language:en
Country:de
According to: OStrV, TROS, DGUV11
520,00 EURexcl. 19.00% VAT

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

11.06.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

20.06.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

04.07.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

09.07.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

16.07.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

03.09.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

18.09.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online Laser Safety Officer training according to OStrV (Germany)

24.09.2024
Language:en
Country:de
According to: OStrV, TROS, DGUV11
520,00 EURexcl. 19.00% VAT

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

26.09.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

01.10.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

15.10.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

17.10.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

05.11.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

21.11.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

03.12.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online Laser Safety Officer training according to OStrV (Germany)

16.12.2024
Language:en
Country:de
According to: OStrV, TROS, DGUV11
520,00 EURexcl. 19.00% VAT

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

17.12.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Pre-registration: Laser Safety Officer online training OStrV (Germany)

PRE-REGISTRATION: English Online Laser Safety Officer training OStrV and TROS
Language:en
Country:de
According to: OStrV, TROS, DGUV11
520,00 EURexcl. 19.00% VAT
 


 

praesenzkurs
 

 

 

HIER FINDEN SIE ALLE SEMINARE NACH OSTRV UND TROS: 

https://www.laserschutzseminar.de/laserschutzseminare.html

Muss ich das Laserschutzseminar immer wieder auffrischen? Und wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand?

In den Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) steht seit Stand Juli 2018 in § 5.1 (2) Abs. 2:

 

"Die zeitlichen Abstände zwischen den Fortbildungsmaßnahmen hängen davon ab, inwieweit sich der Stand der Technik im Hinblick auf die eingesetzten Laserprodukte oder die Vorschriften weiterentwickelt haben. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet."

 

Das bedeutet: Spätestens nach 5 Jahren sollte wieder ein Laserschutzseminar besucht werden.

Unsere Laserschutzseminare sind auch als Auffrischungsseminare geeignet. Wir passen die Seminare immer wieder an die Änderungen der rechtlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen an, so dass Sie die neuesten Informationen für Ihre Arbeit als Laserschutzbeauftragter erhalten.

Hier finden Sie die Übersicht und können sich direkt anmelden: https://www.laserschutzseminar.de

 

Muss ich eine Lasershow bei einer Behörde anzeigen?

Oft kommt die Frage auf, wo man denn eine Lasershow in Deutschland anzeigen müsse. Es kursieren dazu verschiedene, sehr unterschiedliche Aussagen und viele davon waren vor längerer Zeit korrekt, sind aber überholt:
Mit Erscheinen der OStrV und der Klärung der inhaltlichen Details in der TROS wurde, auch in den neuesten Aktualisierungen nochmal deutlicher, klargestellt:

In Deutschland ist die Anzeige einer Lasershow bei einer Behörde pauschal NICHT erforderlich!

Es gibt dazu zwei Ausnahmen:
die TROS in ihrer Ausgabe Juli 2018, Teil 3 beschreibt
in 4.5.1, Hinweis: "Bei Verwendung von Showlasern, bei LiDAR-Anwendungen oder anderen Lasereinrichtungen im Freien, bei denen eine Gefährdung des Luftverkehrs möglich ist, ist eine Meldung des Betriebes gemäß Luftverkehrsordnung bei der örtlichen Flugsicherung erforderlich."

Die zweite Ausnahme ist, wenn die Laserstrahlung "das Betriebsgelände verlässt" (TROS Allgemeiner Teil, 1 (3)): hier "[..] sind ggf. erforderliche Genehmigungen von zuständigen Behörden (z. B. Polizei, Ordnungsamt, Luftfahrtbehörde) einzuholen."
 
Aber auch konkrete Anfragen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kommen zur selben Schlussfolgerung (25.04.2019):
"[..] Es ist ausreichend, wenn Sie das entsprechende Lasergerät in einer Gefährdungsbeurteilung aufgreifen. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, können Sie sich an das lokale Gewerbeaufsichtsamt wenden. [..] "

Es ist also so, dass die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle im Bezug auf die Sicherheitsbeurteilung von Lasershows bekommt. Eine Anzeige / Meldung oder gar Anmeldung einer Lasershow bei einer Behörde ist daher in Deutschland NICHT erforderlich.

Gleichwohl macht es Sinn, den eigenen Versicherungsträger (Haftpflicht) ggf über den generellen Einsatz von Lasersystemen in Kenntnis zu setzen und dessen mögliche Anforderungen zu berücksichtigen.

Die Bezugnahme auf die MVStättVO (Revision 2014) für Lasershows ist weiterhin korrekt für das Heranziehen der Relevanz "arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften" und führt dann als Grundlegendes Erfordernis ebenfalls direkt auf die OStrV in Verbindung mit der TROS.

Laserschutzbeauftragter in wichtiger Rolle

In jedem Fall ist die Rolle des Laserschutzbeauftragten wichtig:
Seit der neuesten TROS, Allgemeiner Teil, vom Juli 2018 ist klar definiert, dass Laserschutzbeauftragte ihr Wissen durch eine Schulung spätestens alle 5 Jahre auffrischen müssen (siehe: TROS allgemeiner Teil 5.1 (2) )

Hier sind die aktuellen Laserschutzseminar Termine

Die angebotenen Laserschutzseminare sind auch als Auffrischungsschulung geeignet!

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